Betreuungsbüro
Mein Name ist Daniel Spindler und ich bin seit 2010 als Berufsbetreuer im Raum Altenburg und Gera tätig.
Als rechtlicher Betreuer begleite und unterstütze ich erwachsene Menschen, die auf besondere Hilfe angewiesen sind. Viele meiner Klientinnen und
Klienten können aufgrund einer psychischen Erkrankung, geistigen Behinderung oder körperlichen Beeinträchtigung ihre Angelegenheiten nicht mehr
vollständig allein bewältigen. In solchen Fällen stehe ich ihnen zur Seite und helfe dabei, ihren Alltag und ihre Rechtsgeschäfte zu organisieren –
einfühlsam, zuverlässig und stets im Sinne meiner Betreuten.
Betreuungsbüro Daniel Spindler
Roßplan 19
04600 Altenburg
Tel.: 03447/4830567
E-Mail: spindler@berufsbetreuer-spindler.de
Vertrauen und Kompetenz stehen für mich an erster Stelle. Die Zusammenarbeit mit meinen Klienten basiert auf gegenseitigem Respekt und Transparenz.
Ich lege großen Wert darauf, dass die betreuten Personen ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Ihre Wünsche und ihr Wille haben für
mich oberste Priorität. Als professioneller Betreuer handle ich stets verantwortungsbewusst und wahre die Interessen der Menschen, die mir anvertraut
sind. Dabei können Sie sich auf meine fachliche Kompetenz und langjährige Erfahrung verlassen.
Meine Leistungen: Auf den folgenden Seiten finden Sie einen Überblick über meine Dienstleistungen. Ich biete rechtliche Betreuung, Nachlasspflegschaft
sowie Beratung in diesen Bereichen an. Jede Situation ist unterschiedlich – in einem persönlichen Gespräch kläre ich gerne, welche Unterstützung
Sie benötigen und wie ich Ihnen weiterhelfen kann.
Kontaktieren Sie mich jederzeit, wenn Sie Fragen haben oder Hilfe im Rahmen einer Betreuung benötigen. Ich bin telefonisch und per E-Mail erreichbar.
Gemeinsam finden wir eine Lösung, die individuell zu Ihrer Lebenssituation passt.
Mein Name ist Daniel Spindler, ich wurde 1978 geboren und lebe in Altenburg (Thüringen). Schon früh habe ich mich für soziale und rechtliche
Themen interessiert. Im Jahr 2007 schloss ich meine Ausbildung zum staatlich geprüften Betriebswirt erfolgreich ab. Anschließend habe ich mein
Interesse an der rechtlichen Betreuung zum Beruf gemacht: 2013 erwarb ich den Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) im Studiengang Betreuung und
Vormundschaft an der Steinbeis-Hochschule Berlin.
Seit 2010 bin ich als Berufsbetreuer zugelassen und im Auftrag des Amtsgerichts Altenburg sowie Gera tätig. In dieser Funktion übernehme
ich gesetzliche Betreuungen für volljährige Personen, die Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen brauchen. Zudem bin ich als
Nachlasspfleger und Verfahrenspfleger tätig. Diese zusätzlichen Aufgabenbereiche ergänzen meine Tätigkeit und ermöglichen es mir,
Menschen auch in Nachlassangelegenheiten oder während betreuungsrechtlicher Verfahren zu unterstützen.
Meine Arbeitsweise: In meiner Arbeit steht der Mensch immer im Mittelpunkt. Ich arbeite vertrauensvoll, transparent und mit Herz. Das bedeutet, ich wahre die Würde und die Rechte der von mir betreuten Personen und beziehe sie – soweit möglich – in alle Entscheidungen mit ein. Es ist mir wichtig, dass meine Klientinnen und Klienten trotz Betreuung ein höchstmöglichen Maß an Selbstbestimmung behalten. Ich höre zu, berate und erkläre die nötigen Schritte verständlich. Zuverlässigkeit und Empathie sind für mich selbstverständlich. Durch regelmäßige Fortbildungen halte ich mein Fachwissen auf dem neuesten Stand, um Sie stets kompetent beraten und vertreten zu können.
Als Berufsbetreuer biete ich Ihnen folgende Leistungen an. Jede Leistung ist darauf ausgerichtet, Sie oder Ihre Angehörigen in schwierigen Situationen bestmöglich zu unterstützen. Gerne können Sie mich kontaktieren, um Details zu den einzelnen Leistungsbereichen zu besprechen.
Rechtliche Betreuung umfasst die gesetzliche Vertretung und Unterstützung eines volljährigen Menschen, der aufgrund
einer Erkrankung oder Behinderung seine Angelegenheiten nicht selbst regeln kann. Die Betreuung wird vom Betreuungsgericht
(Amtsgericht) eingerichtet und bezieht sich stets auf genau definierte Aufgabenkreise. Als Ihr Betreuer werde ich
vom Gericht bestellt und kümmere mich vertrauensvoll um die mir übertragenen Bereiche. Ziel ist es, Ihnen die
notwendige Hilfe zu bieten und zugleich Ihre Selbstbestimmung so weit wie möglich zu erhalten.
Typische Aufgabenkreise einer rechtlichen Betreuung, die ich übernehmen kann, sind unter anderem:
Organisation medizinischer Versorgung, Arztbesuche und Gesundheitsentscheidungen in Absprache mit den behandelnden Ärzten.
Vertretung vor Ämtern und Behörden, Ausfüllen von Anträgen und Formularen, Durchsetzen von Ansprüchen gegenüber Sozialleistungsträgern.
Verwaltung der Finanzen, Begleichung von Rechnungen, Beantragung von Renten oder Sozialleistungen, Regelung von Schulden und laufenden Kosten.
Hilfe bei der Wohnungsverwaltung, Mietangelegenheiten oder – falls nötig – Organisation einer geeigneten Unterbringung bzw. eines Pflegeplatzes.
Entgegennahme und Bearbeitung der Post, Schriftverkehr mit Versicherungen, Banken und sonstigen Vertragspartnern.
Während der Betreuung informiere ich meine Klienten regelmäßig über alle wichtigen Schritte und Entscheidungen. Vertrauen, Verschwiegenheit
und Sorgfalt sind dabei selbstverständlich. Sie können sicher sein, dass ich mich engagiert für Ihre Belange einsetze und im Rahmen der
gesetzlichen Vorgaben das Beste für Sie bewirke.
Eine Nachlasspflegschaft kommt zum Tragen, wenn ein Erbfall eintritt und die Erben unbekannt oder unauffindbar sind.
In einer solchen Situation bestellt das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger, um den Nachlass (das Vermögen des
Verstorbenen) bis zur Klärung der Erbfolge zu sichern. Als gerichtlich bestellter Nachlasspfleger sorge ich dafür,
dass keine Werte verloren gehen und alle nötigen Maßnahmen ergriffen werden, bis die rechtmäßigen Erben ermittelt sind.
Meine Aufgaben in einer Nachlasspflegschaft umfassen insbesondere:
Ich nehme den Nachlass in Besitz und stelle sicher, dass Immobilien, Konten, Wertgegenstände und Dokumente erhalten und geschützt werden. Sollte Nachlass-Eigentum bei Dritten sein, fordere ich es zurück.
Solange die Erben nicht feststehen, verwalte ich das Vermögen. Dazu gehört z.B. die Bezahlung dringender Rechnungen (etwa für Beerdigung oder Wohnungsunterhalt) und die Erhaltung von Immobilien.
Ich recherchiere, ob ein Testament existiert und mache mich auf die Suche nach gesetzlichen Erben. Ich arbeite hierbei eng mit dem Nachlassgericht und eventuell mit Behörden oder Archiven zusammen, um die Familienverhältnisse zu klären.
Ich erstelle ein detailliertes Nachlassverzeichnis, das beim Nachlassgericht eingereicht wird. Gegenüber Nachlassgläubigern (Schuldnern des Verstorbenen) gebe ich Auskunft über den aktuellen Bestand des Nachlasses und kümmere mich um berechtigte Forderungen.
Falls notwendig, vertrete ich den Nachlass gerichtlich und außergerichtlich, z.B. um Ansprüche des Nachlasses durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren.
Durch meine Tätigkeit als Nachlasspfleger wird sichergestellt, dass der Nachlass eines Verstorbenen bis zur Übergabe
an die Erben ordnungsgemäß verwaltet und geschützt wird. Angehörige und mögliche Erben profitieren davon, dass keine
Fristen versäumt werden und der Nachlass in einem geordneten Zustand übergeben werden kann. Diskretion und Genauigkeit
sind für mich bei dieser verantwortungsvollen Aufgabe oberstes Gebot.
Neben der direkten Übernahme von Betreuungen biete ich Beratung rund um die Themen rechtliche Betreuung,
Vorsorge und Nachlass an. Manche Situationen erfordern noch keine Betreuung oder Pflegschaft, aber kompetenten Rat,
um rechtzeitig die richtigen Weichen zu stellen. Mein Beratungsangebot richtet sich an Betroffene, Angehörige
und Interessierte, die Fragen in diesen Bereichen haben oder sich auf einen Ernstfall vorbereiten möchten.
Themen, bei denen ich Sie beratend unterstützen kann, sind zum Beispiel:
Wie können Sie für den Fall vorsorgen, dass Sie Ihre Angelegenheiten irgendwann nicht mehr selbst regeln können? Ich erkläre Ihnen, wie Sie mit Vollmachten und Verfügungen selbstbestimmt Personen Ihres Vertrauens einsetzen und so eine gerichtliche Betreuung möglicherweise vermeiden.
Wenn Sie unsicher sind, was passiert, wenn für Sie oder einen Angehörigen eine Betreuung beantragt werden muss, kläre ich Sie gerne über die gesetzlichen Abläufe und Rechte auf. Sie erfahren, wie ein Betreuungsgericht entscheidet und welche Mitspracherechte Betroffene und Familienangehörige haben.
Die Pflege und Betreuung eines Familienmitglieds ist eine große Herausforderung. Ich berate Angehörige, welche Entlastungsmöglichkeiten es gibt, wie eine Betreuung beantragt wird und welche Aufgaben ein Betreuer übernehmen kann. Auch bei Fragen zur Vorsorge im Alter, zu Patientenverfügungen oder zur Nachlassregelung in der Familie stehe ich Ihnen zur Seite.
Mein Beratungsansatz ist individuell und lösungsorientiert. In ruhiger Atmosphäre bespreche ich Ihre Anliegen
und gebe Ihnen klare Empfehlungen sowie Informationen an die Hand. Ziel der Beratung ist es, Ihnen Sicherheit
zu geben und gemeinsam die bestmögliche Entscheidung für Ihre Situation zu finden. Selbstverständlich unterliege
ich auch hier der Schweigepflicht – Ihre Anliegen behandle ich vertraulich.
Ich freue mich darauf, von Ihnen zu hören. Sie können mich auf folgenden Wegen erreichen:
Betreuungsbüro Daniel Spindler
Roßplan 19
04600 Altenburg
Tel.: 03447/4830567
E-Mail: spindler@berufsbetreuer-spindler.de
Inhaltliche Verantwortung:
Angaben gemäß § 5 TMG:
Betreuungsbüro Daniel Spindler
Daniel Spindler (B.A. Betreuung und Vormundschaft)
Rechtliche Betreuung gem. §1896 BGB
Roßplan 19
04600 Altenburg
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